Urteil des Bundessozialgerichtes bestätigt SPD-Linie

Veröffentlicht am 27.01.2009 in Arbeit

Zu dem heutigen Urteil des BSG zur Höhe der Regelleistung für Kinder unter 14 Jahren erklären die arbeits- und sozialpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Andrea Nahles, MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Gabriele Hiller-Ohm, MdB:

Das Bundessozialgericht bestätigt mit seinem Urteil die Einschätzung der SPD, dass das Sozialgeld für Kinder von Empfängern von Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe für Kinder stärker nach dem Lebensalter differenziert werden muss. Dies ist und war für die SPD ein wichtiger Punkt in den Verhandlungen zum Konjunkturpaket II.

In dem Konjunkturpaket II ist vorgesehen, die Regelsätze für Kinder stärker zu differenzieren und sie für Kinder im Alter von 6 bis 13 mit Wirkung vom 1. Juli 2009 auf 70 % des Eckregelsatzes zu erhöhen. Konkret bedeutet dies für Schulkinder 35 Euro mehr im Monat. Dies ist ein Erfolg für die Menschen, deren Haushaltsbudget besonders eng ist. Gerade Schulkinder und ihre Eltern sind mit steigenden Ausgaben konfrontiert, weil auf Länderebene die Lernmittelfreiheit eingeschränkt und wegen längerer Unterrichtszeiten immer häufiger in der Schule zu Mittag gegessen wird. Gleichzeitig wird mit dieser Änderung ein wirksamer Beitrag für die Stützung der Nachfrage und damit der Konjunktur geleistet.

Die SPD setzt sich weiter dafür ein, die Bestimmung der Kinderregelsätze auf eine neue Basis zu stellen. Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 2008 wird zurzeit ausgewertet. Bei der Auswertung müssen Kinderbedarfe besser erfasst werden. Entscheidend ist dabei aber nicht der eigene Kinderregelsatz, sondern die zutreffende Berücksichtigung der Kinderbedarfe. Die Ergebnisse müssen zügig umgesetzt werden.

Was ändert sich noch: Mit dem Konjunkturpaket I haben wir ein Schulbedarfspaket eingeführt. Für Kinder und ihre Familien bedeutet dies, dass sie zusätzlich 100 Euro pro Schuljahr bekommen. Mit dem Konjunkturpaket II wird weiter für jedes Kind einmalig ein Betrag von 100 Euro gewährt. Dieser wird nicht auf das Arbeitslosengeld II und die Sozialhilfe angerechnet.

 

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