Gegen Verfahrensgebühren für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte an Sozialgerichten

Veröffentlicht am 26.09.2008 in Landespolitik

Bedenken bezüglich der Einführung von Verfahrensgebühren an Sozialgerichten waren auf Initiative der SPD-Fraktion Thema im Rechtsausschuss des Landtags. Justizminister Dr. Bamberger unterstrich dort seine Meinung, wonach die angestrebte Entlastung der Sozialgerichte mit Einführung von Gerichtsgebühren nicht zu der damit angestrebten Entlastung führen würde.

Der Verringerung der Klageeingänge werde voraussichtlich eine Erhöhung der Prozesskostenhilfeanträge gegenüberstehen. Zum anderen bestehe die Gefahr, dass Kläger aus unteren Einkommensgruppen mit der Einführung einer allgemeinen Gebührenpflicht von Klagen abgehalten werden.

Clemens Hoch, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion: „Diese vom Justizminister heute aufgezeigte Entwicklung ist sozialpolitisch, aber auch verfassungsrechtlich bedenklich, da der verfassungsrechtlich begründete Anspruch auf gleichen Zugang zum gerichtlichen Rechtsschutz für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte nicht mehr gewährleistet ist. Wir unterstützen die Landesregierung in ihren bundespolitischen Bemühungen, die Einführung von Verfahrensgebühren an Sozialgerichten zu verhindern.“

Hintergrund:
Bislang ist das Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit für Versicherte, Leistungsempfänger und Behinderte kostenfrei. Alle übrigen Verfahrensbeteiligten unterliegen einer Pauschalgebührenpflicht. Beim Bundesrat ist ein Gesetzesantrag anhängig. Er sieht die Einführung einer Pauschalgebühr auch für diejenigen Verfahrensbeteiligten vor, deren Verfahren bisher kostenfrei waren. Die Gebühr soll vor dem Sozialgericht 75 Euro, im Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht 150 Euro und im Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht 225 Euro betragen.

 

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