SPD bringt weitere Mindestlöhne auf den Weg

Veröffentlicht am 23.01.2009 in Arbeit

Mindestlöhne sind ein zentrales Instrument, um Gute Arbeit zu sichern. Heute hat der Deutsche Bundestag auf Druck der SPD Lohnuntergrenzen für sechs weitere Branchen beschlossen. Hinzu kommt eine Lösung für die Zeitarbeit - und auch für den kürzlich gestoppten Post-Mindestlohn gibt es neue Bewegung.

"Bessere Löhne werden dazu beitragen, dass die Arbeitnehmereinkommen endlich ausreichen, den Lebensunterhalt aus eigener Arbeit zu bestreiten", betonte Bundesarbeitsminister Olaf Scholz am Donnerstag während der abschließenden Debatte im Deutschen Bundestag. Nun muss noch der Bundesrat der Neuregelung zustimmen.

Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz soll auf sechs weitere Branchen ausgedehnt werden, um diese durch einen Mindestlohn zu sichern: Das Wach- und Sicherheitsgewerbe, Bergbauspezialarbeiten, die Abfallwirtschaft, Großwäschereien, die Aus- und Weiterbildungsbranche sowie die Alten- und Krankenpflege. Vor allem die Aufnahme der Pflegebranche wird eine teilweise unzumutbare Situation für das Pflegepersonal wie auch für die Pflegebedürftigen beenden und die Qualität der Pflege weiter sichern.
SPD-Generalsekretär Hubertus Heil verwies in diesem Zusammenhang auf die "unschätzbare Arbeit für diese Gesellschaft, die bisher nicht immer hinreichend gewürdigt wurde".

Mit den bereits gesicherten Branchen werden künftig über drei Millionen Beschäftigte in den Schutz von Mindestlöhnen kommen.

Für die Branche der Zeitarbeiter wird ein anderer Weg beschritten: Hier wird das Bundeskabinett künftig über das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz eine Lohnuntergrenze einführen, mit der die Tarifautonomie gewahrt wird. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren soll zügig auf den Weg gebracht werden. Wenn der Leiharbeiterbereich hinzukomme, dann seien fast vier Millionen Arbeitnehmer durch Lohnuntergrenzen geschützt, so Scholz.

Damit wird eine zentrale Forderung der SPD aus der letzten Sitzung des Koalitionsausschusses umgesetzt. Mindestlöhne schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohndumping und führen über höhere beitragspflichtige Löhne zu höheren Rentenanpassungen. Zudem wird der Wettbewerb gestärkt, wenn er über die Qualität von Waren oder Dienstleistungen und nicht über Dumpinglöhne ausgetragen wird.

Auch in der Frage eines Post-Mindestlohns ist inzwischen wieder Bewegung gekommen. Mitte Dezember hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Regelung, nach der für Briefzusteller eine Lohnuntergrenze gilt, für rechtswidrig erklärt. Dagegen hat das Arbeitsministerium Berufung eingelegt. Eine Expertenanhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie im Deutschen Bundestag kam nun zu dem Schluss, dass die Lohnunterbietungskonkurrenz im Briefmarkt nur durch einen wirksamen Mindestlohn verhindert werden könne. Dies sei auch in der EU-Postrichtlinie von 2008 vorgegeben, die ausdrücklich den sozialen Schutz hervorhebt und nationale Vorgaben für neue Wettbewerber zur sozialen Sicherung gestattet.

"Es geht hier um etwas, was für eine soziale Marktwirtschaft unverzichtbar ist", bekräftigte Scholz den Kampf der SPD für mehr Mindestlöhne. Die Regierungskoalition leiste einen Beitrag dazu, dass Lohn nicht unter ein unerträgliches Maß gedrückt werden kann.

 

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